JA zur Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe - Shopping in der Thuner Innenstadt

JA zur Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe

 Kantonale Volksabstimmung vom 7. März 2021 – Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe 

Ein breites Komitee aus 20 Organisationen und politischen Parteien setzt sich für mehr Jugendschutz und mehr Verkaufs-Sonntage für das lokale Gewerbe ein.

Am 7. März stimmen die Berner Stimmberechtigten über eine Änderung des kantonalen Gesetzes über Handel und Gewerbe ab. Neben der Hauptvorlage, die vom Grossen Rat mit 102 Ja- zu 44 Neinstimmen gutgeheissen wurde, kommt ein sogenannter Eventualantrag an die Urne.

Die Hauptvorlage beinhaltet neben dem unbestrittenen Jugendschutz bei E-Zigaretten zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr für den Detailhandel. Im Kanton Bern sind bisher, mit Ausnahme einzelner Tourismusorte im Berner Oberland, lediglich zwei Sonntagsverkäufe erlaubt. Mit der Hauptvorlage würde die maximale Anzahl von Sonntagsverkäufen pro Jahr auf vier erhöht. Der Kanton Bern würde sich damit der Regelung in anderen Kantonen annähern.

20 Organisationen und politische Parteien engagieren sich in einem Komitee für die Hauptvorlage des Grossen Rates. Im Komitee sind fünf Innenstadtorganisationen, sechs Wirtschaftsverbände, vier Jungparteien und fünf politische Parteien vertreten. Heute haben Komiteevertreter an einer Online-Medienkonferenz ihre Argumente dargelegt.

Bei den politischen Parteien BDP, CVP, FDP, glp und SVP spricht vor allem die Stärkung des Detailhandels und des lokalen Gewerbes für die Hauptvorlage. Zwei zusätzliche Verkaufs-Sonntage würden die Dörfer und Innenstädte beleben und mehr Einkaufserlebnisse schaffen. Lokale Läden profitierten von mehr Kundschaft, im Gegensatz zum Onlinehandel würden wichtige Arbeitsplätze in der Region gesichert und geschaffen. Gleichzeitig würden Sonntagsverkäufe wichtige Perspektiven für das Verkaufspersonal bieten. Bei Sonntagsarbeit ist ein gesetzlicher Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent geschuldet, ohne dass sich die wöchentliche Arbeitszeit verlängert. Die Freizeit unter der Woche könnte zum Beispiel für die Familie oder eine Ausbildung genutzt werden. An hohen Feiertagen wie Weihnachten und Ostern dürften wie bisher keine Sonntagsverkäufe stattfinden.

«Die Hauptvorlage ist ein Ja zu einem starken Jugendschutz und mehr Gewerbefreiheit», deshalb kämpft glp-Grossrat Michael Köpfli für die Vorlage. Für BDP-Kantonalpräsident Jan Gnägi sind es «die veränderten Einkaufsgewohnheiten und die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Regionen», die klar für die Hauptvorlage sprechen. Die Nidauer Stadtpräsidentin und FDP-Grossrätin Sandra Hess will «die Dörfer und Innenstädte attraktiver machen und lokalen KMUs den Rücken stärken». Raphael Lanz, SVP-Grossrat und «Stapi» in Thun, sieht in der Hauptvorlage eine «massvolle Lockerung ohne Zwang und eine Chance für den Detailhandel».

⇒   Flyer "Ja zur zeitgmässen Hauptvorlage" herunterladen

Website: www.hauptvorlage.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2021 - Komitee "Ja zur zeitgemässen Hauptvorlage"